Erwerbsberechtigung
Innerhalb Deutschlands
Altersnachweis für Deutschland
Für folgende Produkte benötigen wir vor dem Versand Ihren Altersnachweis oder eine amtliche Altersbestätigung:
- Luftdruck- und CO2-Waffen
- Gas- / Schreckschuss- / Signalwaffen und dazugehörige Munition
- Softair-Waffen ab 0,5 Joule
- Freie Vorderladerwaffen
- Abwehrgeräte
- Zündhütchen
Beim Überlassen müssen wir Sie als Händler auf die Strafbarkeit des Führens einer Freien Waffe ohne Waffenschein hinweisen (§ 35 Abs. 2 WaffG). Diesen Hinweis werden wir auf der Rechnung protokollieren. Innerhalb Deutschlands beachten Sie bitte das Waffengesetz!
Altersnachweis per E-Mail
Vorder- und Rückseite von Ihrem Personalausweis/Reisepass einscannen (JPG-Datei) und als E-Mail senden an: shop@waffen-beer.de
Altersnachweis per Fax
Vorder- und Rückseite von Ihrem Personalausweis/Reisepass kopieren (200% Vergrößerung), mit handschriftlichem Vermerk von Ihrem Namen, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Unterschrift und es uns als Telefax senden: +49 831 52274-30
Altersnachweis per Brief
Vorder- und Rückseite von Ihrem Personalausweis/Reisepass kopieren (200% Vergrößerung), mit handschriftlichem Vermerk von Ihrem Namen, Geburtsdatum, Ausweisnummer, Unterschrift und als Brief senden an: Waffen-Beer OHG, Fürstenstraße 6, 87439 Kempten, Deutschland.
Den Altersnachweis und die Erwerbsberechtigung benötigen wir bei jeder neuen Bestellung. Der Ausweis wird nicht registriert. Wird eine abweichende Lieferadresse gewünscht, benötigen wir ebenfalls den Altersnachweis des Empfängers.
Umgang mit Gas- und Signalwaffen
- Erlaubnisfreier Erwerb von Gas- Signalwaffen
- Der Erwerb und Besitz von Gas- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 Beschussgesetz entsprechen und ein PTB-Zulassungszeichen tragen, und der dazugehörigen Munition ist weiterhin erlaubnisfrei ab 18 Jahre
- Führen von Gas- und Signalwaffen
- Nur wer die tatsächliche Gewalt über Gas- und Signalwaffen außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausüben will (führen), bedarf einer behördlichen Erlaubnis – kleiner Waffenschein – (§ 10 Abs. 4 Satz 4 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 3 Nr. 2 und 2.1 WaffG-neu). Der kleine Waffenschein wird auf Antrag vor der örtlich zuständigen Waffenbehörde gegen Gebühr erteilt, wenn der Antragsteller zuverlässig ist und die persönliche Eignung besitzt. Wer mit Gas- und Signalwaffen nur in seiner eigenen Wohnung, Geschäftsräumen oder des eigenen, befriedeten Besitztums umgehen will, benötigt keine Erlaubnis.
- Schießen mit Gas- und Signalwaffen
- Jedes Schießen außerhalb von Schießständen ist erlaubnispflichtig
- Ausnahmen gemäß § 12 Abs. 4 WaffG:
- Notwehr, Notstand
- mit Signalwaffen bei Not- und Rettungsübungen
- mit Schusswaffen aus denen nur Kartuschenmunition verschossen werden kann
- durch Mitwirkende an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen
- zum Vertreiben von Vögeln in landwirtschaftlichen Betrieben
- Das Abschießen von pyrotechnischer Munition zu Silvester vom eigenen befriedeten Besitztum oder vom befriedeten Besitztum eines anderen mit Zustimmung des Inhabers des Hausrechts ist frei von waffenrechtlichen Erlaubnispflichten zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit (also Schießen senkrecht nach oben, nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten usw.) entspricht. Weiterhin ist der Transport der Gas- und Schreckschusswaffe von Ort zu Ort, also ohne kleinen Waffenschein, zulässig wenn die Waffe nicht schuss- und zugriffsbereit transportiert wird.
Erlaubnispflichtige Waffen und Munition
Innerhalb Deutschlands benötigen wir vor dem Versand Ihre Erwerbsberechtigung:
- Kurzwaffen
- WBK mit Voreintrag und Nennung der derzeit zuständigen Waffenbehörde und Sachbearbeiter
- Langwaffen
- Jagdschein mit Nr., Ausstellende Behörde, und Nennung der derzeit zuständigen Waffenbehörde und Sachbearbeiter
- WBK mit Voreintrag und Nennung der derzeit zuständigen Waffenbehörde und Sachbearbeiter
- WBK für Sportschützen und Nennung der derzeit zuständigen Waffenbehörde und Sachbearbeiter
- Kurzwaffenmunition
- Kopie der derzeitigen WBK, der Waffenbehörde und des Sachbearbeiters (beide Seiten, komplett) bzw. Kopie des Munitions-Erwerbsschein
- Langwaffenmunition
- Kopie der derzeitigen WBK, der Waffenbehörde und des Sachbearbeiters (beide Seiten, komplett) bzw. Kopie des Jagdscheins (Seiten mit Jagdschein-Nr. und ausstellende Behörde, aktuelle Adresse, gültige Verlängerung und zuständige Behörde)
Der Versand erlaubnispflichtiger Waffen und Munition erfolgt durch eine Spedition mit IDENT-Prüfung. Die kosten könne Variieren und sind vom Käufer zu tragen.
Andere Länder
Export von Waffen und Munition
Wir exportieren nur gegen Vorauskasse. Transport, Zoll, Antrags- und Genehmigungskosten sowie Wert-Versicherungen gehen zu Lasten des Empfängers. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, sobald die Waren auf dem Versandweg sind.
Innerhalb der EU (Europäische Union)
Für den Export von Waffen, Munition und wesentlichen Waffenteilen (wie z.B. Lauf, Verschluss oder System) benötigen wir Ihre Einfuhrlizenz Ihres Landes in Kopie nach Art. 11 (2) der Richtlinie 91/4 77/EWG; Art. 10 (2) der Richtlinie 93/15/EWG; 9a (1) 1. WaffV. Ersatzteile und Wiederladeartikel benötigen dieses Dokument nicht. Unsere Behörde stellt uns nach Vorlage Ihrer Einfuhrlizenz eine Exportlizenz aus. Dieser Vorgang dauert ca. 8 Tage. Die Kosten trägt der Käufer.
Außerhalb der EU (Europäische Union), aber Anschlussstaaten des Schengenraums (Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein)
Für den Export von Waffen, Munition und wesentlichen Waffenteilen (wie z.B. Lauf, Verschluss oder System) benötigen wir Ihre Einfuhrlizenz Ihres Landes in Kopie nach Art. 11 (2) der Richtlinie 91/4 77/EWG; Art. 10 (2) der Richtlinie 93/15/EWG; 9a (1) 1. WaffV. Ersatzteile und Wiederladeartikel benötigen dieses Dokument nicht. Wir müssen bei unserer Behörde eine Exportlizenz beantragen. Nach Erteilung der Exporterlaubnis muss die Sendung Zollrechtlich abgewickelt werden. Die Kosten für die Beantragung und die Abwicklung trägt der Käufer.
Länder außerhalb der EU
Für den Export von Waffen und allen Ersatzteilen, wie z.B. Griffschalen, Visiere, Magazine, sowie für sämtliche Wiederlade-Artikel benötigen wir eine original unterschriebene Endverbleibserkärung in englischer Sprache per Briefpost. Mit diesem Schreiben beantragen wir eine Exportlizenz. Dieser Vorgang dauert ca. 4 Wochen. Sofern Sie bereits im Besitz einer Importlizenz sind, senden Sie bitte eine Kopie. Dies hilft zur Bewilligung des Exportantrags. Sofern die Waffen in militärischen Konflikten benutzt werden können, dauert die Genehmigung evtl. sogar bis zu mehreren Monaten und kann abgelehnt werden. Bei Ablehnung trägt der Käufer die Gebühren und Kosten des Antrags.